Dr. med. Werner Lehner

Facharzt für Orthopädie • Sportmedizin • Chirotherapie • Unfallarzt

Stoßwellentherapie

Stoßwellen werden seit über 30 Jahren in der Urologie erfolgreich in der Therapie von Nieren- und Harnleitersteinen eingesetzt.


Seit Anfang der 90iger Jahre hat sich die Stoßwellentherapie auch in der Behandlung orthopädischer Krankheitsbilder etabliert.


Zahlreiche Studien konnten seither die Wirksamkeit der Stoßwellenbehandlung nachweisen.

Als wesentliche Wirkungen der Stoßwellentherapie gelten die Stimulierung des Knochenwachstums, die Enstehung neuer Blugefäße sowie die Ausschüttung von Wachstumshormonen und anderen biologisch aktiven Eiweißen.


Das in unserer Praxis verfügbare hochmoderne Stoßwellengerät PiezoWave 2 ermöglicht die Durchführung von klassischer fokussierter Stoßwellenbehandlung (ESWT) und Triggerpunkt-Stoßwellentherapie (TPST).


Die extrakorporelle Stoßwellentherapie (ESWT) dient der Behandlung von Schmerzen insbesondere am Knochen-Sehnen-Übergangsbereich und wird erfolgreich bei folgenden Indikationen eingesetzt:


• Kalkschulter

• Tennis- und Golferellenbogen

• Fersensporn

• Achillessehnenentzündung

• Entzündungen der Sehnenansätze am Schultergelenk

• Schleimbeutelentzündung am Oberschenkelknochen

• Schienbeinkantensyndrom

• Entzündungen der Kniescheibenspitze

• Verzögerte Heilung von Knochenbrüchen


Für die Triggerpunkt-Stoßwellentherapie (TPST) eignen sich Schmerzen im Muskelansatzbereich. Folgende myofasziale Schmerzsyndrome lassen sich mit dieser Methode effizient und schonend therapieren:


• Nackenschmerzen

• Schultergürtelschmerzen

• Rückenschmerzen

• Gesäßschmerzen


Die technische Durchführung der Stoßwellenbehandlung ist einfach, schnell und besonders schonend.


Eine Narkose oder sonstige Betäubung ist in aller Regel nicht notwendig.


Je nach Anzahl der applizierten Stoßwellen dauert eine Therapiesitzung etwa 15 Minuten.

Erfahrungsgemäß sind zur Erzielung eines dauerhaften Therapieerfolges 2-5 Einzelsitzungen in wöchentlichem Abstand erforderlich.


Die Therapiekosten werden in der Regel von den privaten Krankenkassen übernommen.

Im gesetzlich versicherten Bereich kann im Einzelfall nach vorheriger Prüfung eine Kostenerstattung erfolgen.



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